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Zoll und die Umsatzsteuer (Einfuhrabgabe) berechnen
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Einfuhrabgaben beim Extrahandel:

Das Formular berechnet die Einfuhrabgaben bei Drittlandsware, also der Zoll und die Umsatzsteuer die beim Import anfällt. Als Dezimaltrennzeichen ist bitte der Dezimalpunkt statt dem Dezimalkomma zu nutzen. Alle Angaben ohne Gewähr, Fehler sind nicht auszuschließen.

Einfuhrabgabe = Zoll + Umsatzsteuer
Beschreibung Fremdwährung Euro
Warenwert (W) 0.00
Frachtkosten bis zur Grenze (F) 0.00
Versicherung bis zur Grenze (V) 0.00
Zollsatz als Dezimalbruch (10% = 0.1) (z)
Geldkurs
Zollwert=W+F+V 0.00 0.00
Zollschuld=Zollwert*z 0.00 0.00
UST-Bemmesungsgrundlage=
W+F+V+Zollschuld
; UST-Schuld=
UST-Bemessungsgrundlage*0.19
0.00 0.00
Einfuhrabgabe=Zollschuld+UST 0.00 0.00


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